Ähnlich

Zurzeit sind keine Daten bekannt. Im Archiv suchen?

Verwaltung

Mitgliedschaft in der Reformierten Kirchgemeinde Solothurn

Mitglieder unserer Kirchgemeinde

Der Mitgliederbeitrag wird je nach steuerbarem Einkommen in Form der Kirchensteuer erhoben. Die Mitgliederbeiträge
  • ermöglichen die vielseitigen Angebote der Kirchgemeinde.
  • finanzieren den Religionsunterricht an den Schulen, welcher allen Religionen und Konfessionen offen steht.
  • gewährleisten, dass mit dem Fortbestand der Kirche Spiritualität und christliche Werte in unserer Gesellschaft nicht vergessen gehen.
  • erhalten die Gebäude der Kirchgemeinde.
  • finanzieren die Löhne der Mitarbeiter der Kirche.
Der einfachste Weg zu einer Mitgliedschaft
Füllen Sie das Dokument » Kircheneintritt aus und senden es an unsere » Verwaltung.
Die Pfarrperson Ihrer Kirche vor Ort wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft kontaktieren Sie die Verwaltung oder eine unserer Pfarrpersonen.
Gut zu wissen
  • Eine Mitgliedschaft ist für alle Menschen, die im » Gemeindegebiet der reformierten Kirchgemeinde Solothurn leben möglich.
  • Kinder von 0-16 können auf Wunsch ihrer Eltern Mitglied sein.
  • Vor einem Eintritt in die Reformierte Kirchgemeinde Solothurn, muss eine allfällige Mitgliedschaft in einer anderen Landeskirche beendet werden.
  • Die Taufe ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Bereitgestellt: 22.02.2023    Besuche: 68 Monat            Datenschutz