Verwaltung

Mitgliedschaft in der Reformierten Kirchgemeinde Solothurn

Mitglieder unserer Kirchgemeinde

Der Mitgliederbeitrag wird je nach steuerbarem Einkommen in Form der Kirchensteuer erhoben. Die Mitgliederbeiträge
  • ermöglichen die vielseitigen Angebote der Kirchgemeinde.
  • finanzieren den Religionsunterricht an den Schulen, welcher allen Religionen und Konfessionen offen steht.
  • gewährleisten, dass mit dem Fortbestand der Kirche Spiritualität und christliche Werte in unserer Gesellschaft nicht vergessen gehen.
  • erhalten die Gebäude der Kirchgemeinde.
  • finanzieren die Löhne der Mitarbeiter der Kirche.
Der einfachste Weg zu einer Mitgliedschaft
Füllen Sie das Dokument » Kircheneintritt aus und senden es an unsere » Verwaltung.
Die Pfarrperson Ihrer Kirche vor Ort wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft kontaktieren Sie die Verwaltung oder eine unserer Pfarrpersonen.
Gut zu wissen
  • Eine Mitgliedschaft ist für alle Menschen, die im » Gemeindegebiet der reformierten Kirchgemeinde Solothurn leben möglich.
  • Kinder von 0-16 können auf Wunsch ihrer Eltern Mitglied sein.
  • Vor einem Eintritt in die Reformierte Kirchgemeinde Solothurn, muss eine allfällige Mitgliedschaft in einer anderen Landeskirche beendet werden.
  • Die Taufe ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Bereitgestellt: 22.02.2023    Besuche: 46 Monat            Datenschutz