Unseren Mitgliedern stehen Kirchen und Kirchgemeindehäuser, inklusive Organist oder Organistin kostenlos zur Verfügung. Abschiedsfeiern an anderen Orten und/oder zusätzliche MusikerInnen sind mit Kosten verbunden.
*Je nach Ort und Wunsch der Angehörigen findet die Beisetzung des Sarges oder der Urne vor oder nach dem Gottesdienst statt.
*Im Kanton Solothurn wird bei einem Todesfall in der Regel als erstes ein Bestattungsinstitut kontaktiert.
*Für Abschiedsfeiern ist im Normalfall die
» Pfarrperson , zuständig, welche am Tag der Abschiedsfeier Amtstag hat. Dies ist ersichtlich unter
» Amtstage, oder Ihr Bestatter/Ihre Bestatterin wird Sie mit der entsprechenden Pfarrperson in Verbindung setzen.
*Aus seelsorglichen Gründen kann auch bei Ausgetretenen unter Kostenbeteiligung eine kirchliche Abdankung stattfinden.