Spitalseelsorge ist kein Luxus
Eine Diagnose kann von einer Sekunde auf die andere ein Leben verändern. Ein Mensch erfährt, dass er nicht mehr gesund wird. Angehörige müssen Abschied nehmen. Eine Ärztin oder ein Pfleger erlebt einen Todesfall, der auch nach Dienstschluss nicht einfach aus dem Kopf verschwindet. Es gibt Momente, in denen selbst die Spitzenmedizin an eine Grenze kommt.
ein Gastbeitrag von Anita Panzer
In solchen Momenten braucht es natürlich Medizin und Pflege. Und immer braucht es Persönliches, Menschliches: jemanden, der Zeit hat, der zuhört, der aushält, wenn es keine einfache Antwort mehr gibt. Hier beginnt die Arbeit der Spitalseelsorge.
Das hat wenig mit dem Klischee vom Pfarrer zu tun, der ans Krankenbett kommt und ein Gebet spricht oder die Krankensalbung spendet. Die heutige Spitalseelsorge begleitet Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende – unabhängig von Religion, Konfession oder Weltanschauung. Sie ist Teil des Care Teams der Solothurner Spitäler soH, wirkt bei ethischen Fallbesprechungen mit, unterstützt in traumatisierenden Situationen und bildet Pflegefachleute und Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Spiritual Care, Ethik, Kommunikation und Palliative Care weiter. Zehn Seelsorgende mit insgesamt 660 Stellenprozenten leisten diese Arbeit in den Solothurner Spitälern in Olten, Solothurn und Dornach, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
Das ist kein frommer Luxus. Die Weltgesundheitsorganisation anerkennt die Bedeutung der Spiritualität für die menschliche Gesundheit. Auch die nationale Strategie Palliative Care des Bundes betont die spirituelle Dimension bei Menschen in gesundheitlichen Ausnahmesituationen. Und Studien zeigen: Gerade bei Krankheit und in schwierigen Lebensmomenten spielen Spiritualität und die Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen für viele Menschen eine wichtige Rolle.
Vor allem aber hat der Kanton Solothurn selbst festgelegt, was ihm diese Begleitung wert ist. Im Gesundheitsgesetz steht unmissverständlich: «Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben ein Anrecht auf eine angepasste, ganzheitliche Betreuung sowie auf eine grösstmögliche Linderung ihrer Leiden und Schmerzen gemäss den Grundsätzen der palliativen Medizin, Pflege, Begleitung und Seelsorge.»
Ein bemerkenswerter Satz. Er spricht nicht von einem freiwilligen Angebot der Kirchen. Er spricht von einem Anrecht. Das bedeutet Verantwortung und Verpflichtung.
Umso schwerer nachvollziehbar ist, dass sich der Kanton aus der Finanzierung der Spitalseelsorge zurückziehen will. Bisher trug er 42 Prozent der Kosten, die Kirchen 58 Prozent. Ab 2027 beteiligt sich neu die Solothurner Spitäler AG mit 200’000 Franken, und die Kirchen erhöhen ihren Beitrag um 130’000 Franken. Durch die Streichung des Kantonsbeitrags bleibt eine Finanzierungslücke von rund 400’000 Franken.
Natürlich muss der Kanton sparen. Und selbstverständlich dürfen auch gewachsene Strukturen hinterfragt werden. Aber Sparen bedeutet, Prioritäten zu setzen. Schwerkranke, Sterbende und ihre Angehörigen gehören für mich zu jenen Menschen, bei denen ein Gemeinwesen seine Verantwortung nicht einfach aufgeben oder weiterreichen darf.
Die Kirchen sind bereit, weiterhin einen erheblichen Teil dieser Aufgabe zu tragen. Auch die soH übernimmt neu Verantwortung. Deshalb wäre es nur folgerichtig, dass auch der Kanton weiterhin seinen Teil beiträgt. Nicht zwingend im bisherigen Umfang. Aber substanziell und dauerhaft.
Ein gesetzlich verbrieftes Anrecht sollte mehr sein als ein schöner Satz. Es muss sich auch im Budget wiederfinden.
Anita Panzer, Kommunikationsberaterin, alt Kantonsrätin